Gemeinsam mit Ihrem Hund den Urlaub in Frankreich verbringen - das wird mit NOVASOL zur Wirklichkeit. In zahlreichen Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Frankreich dürfen Sie Ihr Haustier beim Urlaub mit Hund gerne mitbringen - Ihr vierbeiniger Liebling ist herzlich willkommen beim Urlaub mit Hund.
Gemeinsam mit Ihrem Hund den Urlaub in Frankreich verbringen - das wird mit NOVASOL zur Wirklichkeit. In zahlreichen Ferienhäusern und Ferienwohnungen in Frankreich dürfen Sie Ihr Haustier beim Urlaub mit Hund gerne mitbringen - Ihr vierbeiniger Liebling ist herzlich willkommen beim Urlaub mit Hund.
Es werden von NOVASOL oder den Vermietern keinerlei Gebühren oder erhöhte Reinigungskosten verlangt. Ihr Hund ist kostenlos erlaubt und ein gern gesehener Gast in unseren speziell ausgewählten Ferienhäusern und Ferienwohnungen für einen Urlaub mit Hund in Frankreich.
Die Suche nach geeigneten Ferienhäusern für Ihren Urlaub mit Hund in Frankreich ist ganz einfach. Achten Sie bei der Eingabe Ihrer Suchkriterien darauf, dass Sie das Feld "Haustier" auf JA setzen und schon werden Ihnen jene Ferienhäuser in Frankreich angezeigt, die für Ihren Urlaub mit Hund geeignet sind. Genauere Informationen zu unseren Symbolen, die in Verbindung mit unserem Konzept für Urlaub mit Hund stehen, finden Sie hier.
Bitte beachten:Offiziell dürfen Hunde in Frankreich zwischen April und Oktober nicht in parkenden Autos eingesperrt werden. Auch nicht, wenn Sie das Fenster einen Spalt geöffnet lassen und wenn Ihr Auto im Schatten steht. Passanten dürfen in Frankreich die Polizei benachrichtigen und diese darf das Auto im Zweifel aufbrechen.
Zusätzlich zu den europaweit vorgeschriebenen Einreisebestimmungen für Haustiere wie
* Chip oder Tätowierung (ab 3. Juli 2011 zählt in der EU nur ein Chip als Identifikation)* EU-Heimtierausweis* Gültige Tollwutimpfung
gelten folgende Vorschriften:
Bei Einreise von mehr als 5 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère de l’Agriculture, Paris, erforderlich.
Die Einreise von sogenannten Kampfhunden der 1. Kategorie (wie Pitbulls, Boerboels und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa- Rassen zuzuordnen sind) nach Frankreich ist verboten.(Achtung: Dies zählt auch für American Staffordshire Terrier und “Staffordshire Terrier” ohne FCI- anerkannte Papiere, demnach auch für deren Mixe!) Eine Rassebezeichnung im Impfpass oder ein Rassegutachten reichen nicht aus!
Hunde der 2. Kategorie
Die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der o. g. Rassen sind erlaubt, wenn der Hund in einem vom Internationalen Hundeverband zugelassenen Stammbuch eingetragen ist. (Die Papiere des Hundes sollten immer mitgeführt werden!)Zu dieser Kategorie gehören auch Rottweiler und Hunde, die ihren morphologischen Merkmalen nach dem Rassenhund Rottweiler vergleichbar sind. Allerdings benötigen diese Hunde kein Stammbuch.
Auf öffentlichen Straßen, an öffentlichen Plätzen und in den öffentlichen Verkehrsmitteln müssen die Hunde der zweiten Kategorie von einem Volljährigen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Wenn Ihnen Ihr Hund entlaufen ist:Innerhalb Frankreichs: Tel: 0033 - 1 49 93 30 30
Quelle: Französische Botschaft (01.07.2008)
Die Angaben auf dieser Seite sind nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können wir die Richtigkeit nicht zu jedem Zeitpunkt garantieren. Informieren Sie sich bitte unbedingt vor Reiseantritt über die aktuellen Bestimmungen und Gesetze für die Einreise beim Urlaub mit Hund in Frankreich. Diese erhalten Sie am besten beim Tourismusamt oder der französischen Botschaft.
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